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Art. 1 | Name |
Unter dem Namen Società Bocciofila Grenchen besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Grenchen. Er wurde am 9. Mai 1945 als Untersektion des Pro Ticino Grenchen gegründet. Die Società Bocciofila Grenchen ist der kantonalen Vereinigung angeschlossen, welche Mitglied der Schweizerischen Boccia-Vereinigung (SBV) ist. |
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Art. 2 | Neutralität |
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. |
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Art. 3 | Zweck |
Der Verein fördert das Bocciaspiel und die Kameradschaft. |
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Art. 5 | Mitglieder |
Es werden folgende Mitglieder unterschieden: a) Aktivmitglieder mit Lizenz SBV b) Ehrenmitglieder c) Passivmitglieder Über die Aufnahme der Bewerber um die Aktiv-Mitgliedschaft entscheidet die Generalversammlung. |
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Art. 6 | Aktivmitglieder (mit Lizenz SBV) |
Die Spielerlizenz der Schweizerischen Boccia-Verbandes (SBV) berechtigt zur Teilnahme an Wettkämpfen und verpflichtet zur Einhaltung der Statuten und Reglemente des SBV . Die den Aktivmitgliedern von der Società Bocciofila Grenchen zur Verfügung gestellten Sportgegenstände (Klub-Dress, Sporttasche usw.) bleiben Eigentum des Vereins und sind bei Austritt aus dem Klub zurück zu geben. |
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Art. 13 | Generalversammlung (GV) |
Die Generalversammlung ist oberstes Organ der Società Bocciofila Grenchen. Sie wird vom Vorstand ordentlich im ersten Kalenderquartal einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich, mindestens 15 Tage vor der GV, unter Bekanntgabe der Traktanden. |
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Art. 16 | Stimm- und Wahlrecht |
Alle Aktiv- und Ehrenmitglieder sind stimm- und wahlberechtigt. |
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Art. 31 | Haftung |
Für Vereinsverbindlichkeiten ist nur das Vereinsvermögen haftbar. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. |